Entschließung des Wirtschaftsrates
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten
Konzept des Beitritts der GUS-Staaten
zu internationalen Konventionen und Abkommen im Bereich
Straßenverkehr
(Moskau, 25. Mai 2000)


Der Wirtschaftsrat der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hat beschlossen:
 
  1. Unterstütze den Begriff der Beitritt zur GUS-Staaten den internationalen Übereinkommen und Abkommen über den Straßenverkehr, die Koordinierung des Verkehrs Treffen der GUS (CTC GUS) in Verbindung mit der Abteilung für Verkehr und Kommunikation der Freihandelszone der GUS-Exekutivkomitees und überprüft die von der Kommission für Wirtschaft.
  2. Senden Sie dieses Konzept in den GUS-Staaten für den Einsatz bei der Lösung der Probleme der Integration der nationalen Transportsysteme in den europäischen und internationalen Transport-Systeme.
  3. Weisen Sie den CTC GUS in Verbindung mit der genannten Dienststelle auf der Grundlage dieses Konzepts Design-Software Marktentwicklung der internationalen Straßenverkehr Dienstleistungen zu entwickeln und ihn an den Ausschuss für Wirtschaft im Jahr 2001
 
  Vorsitzender L. Kozik
  Wirtschaftsrat
  Gemeinschaft Unabhängiger
  Staaten
 
Das Konzept der Beitritt zur GUS-Staaten den internationalen Übereinkommen und Abkommen über den Straßenverkehr
 
I. Allgemeine Bestimmungen
  Das Ziel dieser Arbeit ist die Gründung der GUS-Staaten die Bedingungen für die Integration der nationalen Transportsysteme in den europäischen und internationalen Transport-Systeme über die Harmonisierung der bestehenden und neuen rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens, der Nutzung von Unified Transport-Technologie in Übereinstimmung mit den Anforderungen und Parameter von internationalen Konventionen und setzen Vereinbarungen.
  Die Hauptaufgabe des Concept - Design für die GUS-Länder die allgemeine Strategie des Beitritts zu internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen im Bereich der Güter-und Personenverkehr durch den Straßenverkehr im internationalen Verkehr durchgeführt.
  Die Teilnahme am GUS-Staaten an internationalen Konventionen und Abkommen im Bereich des Straßenverkehrs durch die Notwendigkeit, das Verkehrssystem der GUS-Länder in den internationalen Transport-System, um das Volumen des internationalen Verkehrs und Deviseneinnahmen erhöhen integrieren, wodurch die Transportkosten enger an internationale Standards, Lieferbedingungen der Fahrgäste und Waren, Energie-und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen.
  Das Konzept empfiehlt sich auf die Grundsätze der internationalen Verkehrspolitik, die gehören zu bauen: politische, soziale Fortschritt und die Entwicklung von Infrastruktur und Dienstleistungen, technischen und technologischen Probleme der Zertifizierung von Waren, Produkten und Dienstleistungen. Zur dieser Grundsätze sollte schrittweise umgesetzt werden, in Stadien, unter Berücksichtigung der in jedem der GUS-Länder die einschlägigen rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen verabschiedet.
  Das Konzept sieht eine Analyse des aktuellen Stands der Verkehr und die Bildung des ordnungspolitischen Rahmens für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr, die Option auf Priorität Beitritt zur GUS-Staaten, die Konventionen und Vereinbarungen, die in nimmt ihre Interessen durch vorausschauende Bewertung der Wirksamkeit der Adhäsion vertreten, definierte Phasenlage der Arbeit.
  Das Konzept wurde für die Synthese von Transport-Gesetze und internationale Verträge der GUS-Staaten, die Teil des internationalen Verkehrs Organisationen haben eine wichtige geopolitische Position entwickelt, und entwickelt haben, der Industrie, in der Lage, Herstellung und Wartung moderner Fahrzeuge und Straßenbau-Maschinen, sowie eine starke akademische Potenzial, Bildungseinrichtungen und qualifiziertes Personal.
  Wird in der Vorbereitung des Konzeptes der zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die internationalen Straßenverkehr, die Erfahrung der Beitritt zur GUS-Staaten zu internationalen Abkommen und Vereinbarungen, und Vorschläge der Verkehrsministerien der GUS, die Entwicklung, Rechtfertigung und anderen Materialien.
  der Grundlage von Programmen, die Einhaltung internationaler Konventionen und Abkommen im Bereich des Straßenverkehrs - Das Konzept sollte die organisatorische und methodische Leitlinien für die Exekutive der GUS, die mit der Tätigkeit des Straßenverkehrs Industrie, und seine Bestimmungen zu werden.
 
II. Beurteilung der aktuellen
Merkmale des internationalen Marktes des Straßenverkehrs Dienste zum jetzigen Zeitpunkt
 
  Trotz der insgesamt rückläufigen Produktion und eine Senkung der Transport von Gütern auf der Straße im Inlandsverkehr internationalen Straßenverkehr in den GUS-Ländern in den letzten 7-8 Jahren wuchs ziemlich schnell. Die statistischen Daten für eine Reihe von GUS-Ländern (Russland, Ukraine usw.).
  Die Daten in Russland präsentiert sich nach den allgemeinen Trends der Entwicklung des Straßenverkehrs in den Ländern des Commonwealth. In Russland belief sich das Volumen des internationalen Verkehrs von Waren mit dem Ausland im Jahr 1999 auf 13,4 Millionen Tonnen und im Vergleich zu 1990 um fast 7 Mal, und in der Zeit vor der Krise 1997 hat das Verkehrsaufkommen war mehr als 15,5 Mio. dh
  Im Jahr 1999 hat sich das Volumen des internationalen Verkehrs von Waren, die von Russland mit den GUS-Staaten durchgeführt wird, nahezu unverändert und belief sich auf 2,4 Millionen Tonnen
  In der Zahl der internationalen Straßenverkehr zwischen Russland und den GUS-Staaten entfiel der größte Anteil des Verkehrs in Kasachstan - 46%, Ukraine - 30%, mit all den anderen GUS-Staaten - 24%.
  Der Anteil des Straßenverkehrs im gesamten Verkehrssystem ausländischer Waren aller Arten von Verkehr (ohne Pipelines) in Russland liegt derzeit bei 5%, während die Europäische Union - 46%.

Im Jahr 1999 lag der Anteil der nationalen Fluggesellschaften in das Gesamtvolumen des internationalen Straßengüterverkehr in Russland mit dem Ausland sehr gering und beliefen sich auf 35,9%, der Anteil der Träger von Nicht-GUS-Staaten - 39,8%, während die Träger der GUS-Staaten - 24,3% .
  Durchschnittliche Kosten von 1 Tonne Fracht befördert, um Russland im Jahr 1999 im Straßenverkehr für 52 Dollar entfielen im Schienenverkehr - $ 128 für Wasser - $ 180 In diesem Zusammenhang führte der Anteil des Straßenverkehrs am Gesamtwert der Gesamtumfang des Handels Waren aus anderen Verkehrsträgern ist 28,4%. Dieser Anteil des Schienenverkehrs, führen den Transport von mehr als 157 Millionen Tonnen dieser Waren liegt bei 25% und Wasser Transport zum Transport des Außenhandels Ladungen von 144 Millionen Tonnen liefern, war der Anteil an den Kosten 32,5%.
  Die Analyse der Ladung zeigt, dass der Großteil des Straßenverkehrs Handelsgüter in Russland aus auf der Autobahn, die Teil der internationalen Verkehrskorridore, N 2 und N 9, Erneuerung bzw. von Moskau nach Nischni Nowgorod ist und beenden Sie dann auf die Regionen des Urals und Sibiriens durchgeführt und von Moskau nach Astrachan und Noworossijsk. Der Anteil des Verkehrs auf dieser Korridore beträgt etwa 70% des Gesamtvolumens des Außenhandels abgewickelt werden können.
  In den nächsten 2-3 Jahren, die Rolle und Bedeutung der internationalen Verkehrskorridore in die Entwicklung des Verkehrs dieser Waren in Russland und anderen GUS-Ländern deutlich erhöht werden, was erfordern die Lösung komplexer Fragen, auch würde:
  - Harmonisierung des Rechtsrahmens Transport der GUS mit der Europäischen Rechtsordnung in diesem Bereich;
  - Durchführung und der Notwendigkeit, die Parameter und die grundlegenden Anforderungen der technischen Systeme des Transports zu vereinheitlichen;
  - Die Schaffung der Infrastruktur für High-Performance-Transport-Service für die Teilnehmer des Transports (ein Netzwerk von Terminals, Bahnhöfen, Wartung und Reparatur, Motels und Campingplätze mit Parkplatz, sichere Kommunikation, etc.).
  Aktuelle Themen im internationalen Markt für Kfz-Dienstleistungen für die GUS-Staaten sollte beinhalten:
  - Die Notwendigkeit einer Liberalisierung des internationalen Güterverkehrs auf den Prinzipien der Gegenseitigkeit und der Parität mit den ausländischen Partnern und die Beseitigung der Hindernisse für die Durchführung dieser Dienstleistungen;
  - Fehlen einer einheitlichen Rechtsrahmen, dass im internationalen Straßenverkehr verwendet wird;
  - Schutz der Interessen der einheimischen Trägern vor unlauterem Wettbewerb aus ausländischen Partnern;
  - Verbesserung der Organisation und Prozesse auf den internationalen Transport unter Berücksichtigung der vorrangigen Entwicklung des Verkehrs auf den internationalen Verkehrskorridoren durch die Erlaubnis, das auf der Grundlage bilateraler Regierungsabkommen gegründet gerecht zu werden, als auch innerhalb der CEMT - bei der Verwendung von wiederverwendbaren erlaubt.
  Die zunehmende Globalisierung der Weltwirtschaft und der Komplikation der gegenseitig Geschäftsprozesse nicht nur negieren den Nationalstaat Interessen, sondern auch gezwungen, neue Wege, um sie auf dem Weltmarkt zu schützen suchen. Unvollkommenheit der Verkehrsstrategie der GUS nicht vollständige Umsetzung der Grundsätze der internationalen Verkehrspolitik.
  Im Hinblick auf die wirtschaftliche Umstrukturierung der GUS sind entscheidend, um zu erweitern und Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit, die eine Grundlage und Voraussetzung für die Integration der nationalen Verkehrssysteme in der Welt zu transportieren System erstellt und trägt zu einer höheren organisatorischen und technischen Entwicklung dieser Komplexe. Zum Beispiel, errichten und betreiben ein Netzwerk von Verkehrskorridore, Transportorganisation, in denen es eine erhebliche Zahl von Regelungen, technische Unterlagen, Anforderungen, Standards, etc. Ukraine einigten sich auf nur ein Teil dieser Dokumente (etwa 20 der 50 wichtigsten) mit ihrer Gesamtzahl in die Hunderte.
  Die Analyse zeigt, dass die Effizienz des Transportsystems der GUS-Staaten niedrig bleibt, ist es alarmierende Trend der Erhöhung des Anteils der Transportkosten in das Bruttoinlandsprodukt geplant. Zum Beispiel, wenn die Vereinigten Staaten seit 5 Jahren ein durchschnittliches jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 2,8% gesehen mit einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen Wachstum von 2%, der GUS-Mitgliedsstaaten im Jahr 1999, die Kosten der Verkehrsdienste
und Kommunikation des Bruttoinlandsprodukts um den Faktor 2 erhöht.
  Berichtigung der Entwicklung des Verkehrssektors, nach Meinung von Experten wird in einer einzigen rechtlichen und wirtschaftlichen Raum der GUS zu ermöglichen, ein deutliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, wegen der erhöhten Effizienz des Verkehrssystems zu erreichen.
 
Legislativ-und Rechtsrahmen
  Zur Verbesserung der Leistung des internationalen Verkehrs von Gütern und Personen, die Sicherheit im Straßenverkehr, die Harmonisierung der grundlegenden Anforderungen für Kraftfahrzeuge, Straßen, Verkehrszeichen und Signale auf der Welt verwendet mindestens 44 internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen über den Straßenverkehr, die vor allem bereit sind, Ausschuss für Binnenverkehrsausschusses. Diese sind in Anhang 1 aufgeführt.
  Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben sich diese internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen vielen europäischen Ländern, sowie einer Reihe von Ländern in anderen Regionen der Welt verbunden. Die größte Zahl der Länder beigetreten sind folgende Konventionen und Vereinbarungen:
  Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 bis 92 Ländern;
  Abkommen über die Zollerleichterungen für Touring vom 4. Juni 1954 bis 84 Ländern;
  Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Strassenfahrzeuge auf 4. Juni 1954

(995_081) - 82 Länder;
  Übereinkommen über den Straßenverkehr von 8 November 1968 (995_041) - 72 Länder;
  Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen auf 8. November 1968 (995_902) - 62 Länder;
  Zollabkommen über den internationalen Warentransport unter Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14 November 1975 (995_012) - 60 Länder;
  Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gütern 16. Mai 1956 (995_234) - 40 Länder;
  Zollabkommen über Behälter, der 18. Mai 1956 (995_704) - 41 Länder;
  Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) vom 30. September 1957 (994_217) mit
Protokoll vom 28. Oktober 1993 bis 32 Ländern.
  Die Praxis der Beitritt zur Europäischen Ländern zu internationalen Abkommen und Vereinbarungen unterzeichnet zeigt, dass Deutschland und hat 26 Abkommen und Vereinbarungen, Italien ratifiziert - 27 - 26 Finnland - 26, Bulgarien - 25, Ungarn - 26, Polen - 2, einschließlich:
  Europäisches Übereinkommen über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) (995_046);
  Übereinkommen über den Straßenverkehr (1949 und 1968 (995_041);
  Übereinkommen (995_902) und des Europäischen Übereinkommens zur Ergänzung des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen (994_372);
  CMR-Konvention und des Protokolls zum Übereinkommen (995_234);
  Abkommen über die Zollerleichterungen für Touring;
  Brauchtum TIR-Übereinkommen von 1959 und 1975 (995_012);
  Zollabkommen über Behälter 1956 (995_704) und 1972 (995_c34);
  Das Europäische Übereinkommen über die Zollbehandlung von Paletten im internationalen Verkehr verwendet werden;
  Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen (995_267);
  Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) (994_217);
  Abkommen über die internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel für die Beförderung (ATP) (995_b68);
  Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Straßenfahrzeugen, und Handelssachen;
  Das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des Fahrpersonals (AETR) (994_016).
  Angesichts der hohen Entwicklungsstand der internationalen Straßentransport von Gütern und Personen in diesen Ländern, sowie jahrelange Erfahrung in ihrer Arbeit über die Durchführung ihrer Operationen in verschiedenen Regionen Europa, Asien, Afrika und den GUS-Ländern können wir feststellen, dass die oben genannten Übereinkommen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit großen internationalen für den Einsatz im internationalen Straßenverkehr.
  Die Teilnahme am GUS-Staaten auf diese Übereinkommen und Vereinbarungen, im Vergleich zu den sieben europäischen Ländern können aus Anlage 2 zu sehen. So, nun die 26 wichtigsten Übereinkommen und Vereinbarungen, an denen praktisch alle diese Länder in einstimmig beigetreten sind, werden Staaten in einem Übereinkommen teilnehmen, und fast alle von ihnen - in nur vier.
  Die Praxis der Beitritt zur GUS-Staaten zu internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen zeigen, dass die Russische Föderation unterzeichnet hat, und 21 Konventionen und Abkommen ratifiziert, der Republik Belarus - 14, der Republik Kasachstan - 9, Ukraine - 8, Usbekistan - 11, Kirgisische Republik - 6, der Republik Moldau - 6, Turkmenistan - 6, der Republik Tadschikistan - 5, Georgia - 4, Aserbaidschan - 3, der Republik Armenien - 2.
  Merkmale der Konventionen und Vereinbarungen durch die Zahl der Beitritte der GUS:
  Zollabkommen über den internationalen Warentransport unter Verwendung eines Carnet TIR (995_012) (TIR-Übereinkommen) - alle GUS-Länder;
  Übereinkommen über den Straßenverkehr von 8 November 1968 (995_041) - 10 Länder;
  Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen auf 8. November 1968 (995_902) - 9 Ländern;
  Das Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (CMR) von 19. Mai 1956 (995_234) - 8 Ländern;
  Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des Fahrpersonals im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) (994_016) - 6 Ländern;
  Europäisches Übereinkommen über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) (995_046) - 5 Länder;
  Zollabkommen über Behälter (995_704) - 4 Länder;
  Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) (994_217) - 2 Länder;
  Europäisches Übereinkommen über wichtige grenzüberschreitende KV-Lines (AGTC) (994_054) - 2 Länder;
  Abkommen über die Zollerleichterungen für Touring - 1 Land;
  Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Strassenfahrzeuge (995_081) - 1 Land;
  Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens ADR - 1 Land.
  So sind die GUS-Staaten unter Beachtung der Beitritt zu internationalen Abkommen und Vereinbarungen und dementsprechend zur Bildung des legislativen und regulatorischen Rahmens für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr.
  Allerdings gibt es verschiedene Einschränkungen für die Umstände, unter anderem:
  - Mangel an umfassenden Informationen über den Mechanismus der Einhaltung internationaler Konventionen und Vereinbarungen;
  - Finanzielle Schwierigkeiten mit ihnen verbundenen Beitritt;
  - Mangelnde Koordinierung der Maßnahmen über einen Beitritt.
 
III. Ansätze zur Problemlösung
  Eine wichtige Etappe bei der Bildung des legislativen und regulatorischen Rahmens für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr ist die Untersuchung und Auswahl der wichtigsten internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen sowie die Machbarkeitsstudie Möglichkeiten, den GUS-Staaten, sich ihnen anzuschließen. Es sollten Fragen der Harmonisierung der internen Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich mit den internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen.
  Die Zweckmäßigkeit der Beitritt zur GUS-Staaten zu internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen sollten Folgendes umfassen:
  Verkehrssicherheit und Umweltschutz;
  - Berücksichtigung des Volumens des Straßenverkehrs, kurz-und langfristige Prognose für ihre Entwicklung im Ausland und den GUS-Staaten;
  - Anordnung der internationalen Verkehrskorridore;
  - Konservierung, Verarbeitung von Waren verschiedener Nomenklatur und den Transport von sperrigen, schweren Lasten;
  - Lizenzierung und Zertifizierung von Fahrzeugen, Waren, Produkte und Dienstleistungen, sowie die Einrichtung von Speditions-System.
  Der Beitritt zu internationalen Abkommen und Vereinbarungen, auf der einen Seite beinhaltet die schrittweise Liberalisierung

th Beförderungsbedingungen im internationalen Verkehrsmärkte und die Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich Verkehr und auf der anderen Seite erfordern eine Reihe von Maßnahmen, die Interessen der nationalen Fluggesellschaften und Nutzer des Straßenverkehrs Dienste zu schützen.
  Im Prozess der Vorbereitung der Unterlagen für den Beitritt zu internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen des Ministeriums für Verkehr der GUS-Staaten durch die Bewertung der politischen, wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und technologischen Faktoren sollten eine Machbarkeitsstudie die Folgen dieser Fusion. Es ist notwendig, unter Berücksichtigung der Investition zur Verbesserung der Logistik Fahrzeuge möglich Eintrittsgelder und Kosten für die Übertragung der relevanten Materialien und Reisen verbunden.
  Mit dem Beitritt zu internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen sollten über die Schaffung eines nationalen Straße Träger von günstigen Bedingungen für den Transport (zB durch Vereinfachung der Verfahren für die Zollabfertigung und Dokumentation) zu konzentrieren, die effektive Nutzung von Fahrzeugen und die Einführung von fortschrittlichen Verkehrstechnologien (Terminal, Modal, Container, mit der Verwendung von Paletten usw.), was einem Rückgang im Straßen-und sonstigen Gebühren und Strafen für den Transport in das Gebiet fremder Staaten, reduzieren den Verlust von Ladung während der Beförderung, weniger Unfälle, etc.
  Ein paar Beispiele:
  - Den Beitritt zur Europäischen Einigung ADR (994_217) beträgt der Rückgang Vorurteil Mitglieder des Transports sowie Dritten durch Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Notfällen während Transport und Lagerung gefährlicher Güter
  - Beitritt zum ATP (995_b68) berücksichtigt die Reduktion der Verlust von verderblichen Waren durch den Einsatz moderner Technologien und fortschrittliche Transport Spezialfahrzeuge, die internationalen Anforderungen, Normen und Zertifikate zu erfüllen.
 
IV. Prioritäten und Machbarkeitsstudie über die Einhaltung von Konventionen und Abkommen
  Basierend auf der Prognose der Entwicklung der Volkswirtschaften der GUS-Länder im internationalen Verkehr, wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Forschung, Erstellung von Vorschlägen der Verkehrsministerien der GUS-Länder, studiert die Erfahrung von mehreren europäischen Ländern zu internationalen Konventionen und Vereinbarungen umzusetzen wird empfohlen, als oberste Priorität der internationalen Übereinkommen beizutreten und Vereinbarungen in der Tabelle aufgeführt.
 
№ Name Konvention und der Konvention und soglasheniyaOsobennosti soglasheniyaTehniko Machbarkeitsstudie
Konventionen und Vereinbarungen, um sicherzustellen, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Einführung fortgeschrittener Technologien im Verkehrsbereich
1Evropeyskoe Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) von 15 November 1975 (995_046) fördert die Entwicklung der internationalen Verkehrskorridore und deren mögliche Ausweitung auf die Regionen in Zentralasien und ZakavkazyaDlya Ukraine jährlichen wirtschaftlichen Nutzen der Verbesserung der Verkehrsbedingungen auf den Straßen werden über $ 100.000.000 USA.
22 Europäische Übereinkommen über wichtige grenzüberschreitende KV-Lines und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC), der 1. Februar 1991 (994_054)
3Konventsiya über den Straßenverkehr von 8 November 1968 (995_041) zur Rechtsrahmen im Bereich der Anordnung der Straßen und Verkehr aus Europa anzupassen, sowie die Straffung der Lizenzierung und Zertifizierung von für den Straßenverkehr trägt zur Verringerung der durchschnittlichen Dauer der Lieferung von Fluggästen und Fracht an den Bestimmungsort 24 bis 48 pro Stunde. . 18 bis 36 pro Stunde; Verringerung der ökologischen Schäden der Luftverschmutzung aus 78,3% auf 58,2%, Senkung der Unfallhäufigkeit um 30 bis 35%
4Evropeyskoe Abkommen zur Ergänzung des Übereinkommens über den Straßenverkehr (1968) auf 1. Mai 1971
5Protokol auf Straßenverkehrszeichen von 19 September 1949 (995_901)
6Konventsiya auf Straßenverkehrszeichen auf 8. November 1968 (995_902)
7Evropeyskoe Abkommen zur Ergänzung des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen (1968) auf 1. Mai 1971 (994_372)
8Protokol von Fahrbahnmarkierungen zu dem Europäischen Übereinkommen zur Ergänzung des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen von 1. März 1973
9Soglashenie die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen auf 20. März 1958
Abkommen sieht eine Art der Arbeits-und Ruhezeiten der Fahrer
10Evropeyskoe Übereinkommen über die Arbeit des Fahrpersonals im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (994_016) legt einheitliche Anforderungen für die Arbeits-und Ruhezeiten der Fahrer Hilft Unfälle, die durch 10 bis 15% und Steigerung der Produktivität um 25 Fahrer - 30%
Übereinkommen rechtliche Unterstützung Fracht
11Konventsiya über die internationale Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (CMR) von 19. Mai 1956 (994_016) ein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien im internationalen Straßengüterverkehr zu beschleunigen Lieferung von 15 bis 20%
12Protokol zu dem Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (CMR) von 5. Juli 1978 (994_016)
Übereinkommen und verbesserte Bedingungen für Verkehr (Zollfragen)
13Konventsiya über Zollerleichterungen für Touring, in New York am 4. Juni 1954 Vereinfachung der Zollverfahren unterzeichnet und Verbesserung der Bedingungen des internationalen Transports helfen, Ausfallzeiten von Pkw, Lkw im internationalen Verkehr an den Grenzübergängen zu reduzieren auf 10 bis 15%
14Tamozhennaya Übereinkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Strassenfahrzeuge, in New York am 4. iyunya1954 Stadt (995_081) unterzeichnet
15Tamozhennaya Übereinkommen über den internationalen Warentransport unter Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14 November 1975 (995_012)
16Tamozhennaya Übereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von Straßenfahrzeugen, und Geschäftshaus am 18. Mai 1956

17Tamozhennaya Übereinkommen über Container, der 2. Dezember 1972 (995_c34)
18Evropeyskaya Übereinkommen über die Zollbehandlung von Paletten im internationalen Verkehr eingesetzt von 9. Dezember 1960
19Mezhdunarodnaya Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen des 21. Oktober 1982 (995_267)
Abkommen zur Sicherstellung der Beförderung gefährlicher und verderblicher Waren
20Evropeyskoe Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter | (ADR) vom 30. September 1957 (995_267) Definiert eine einzige internationale Norm Anforderungen für die Beförderung gefährlicher Güter Senkt die Wahrscheinlichkeit von Katastrophen, von 30 bis 35% Ermäßigung in der Höhe der Schäden für die Umwelt, Lebens-und Gesundheit bei 25 bis 40%
21Protokol Änderung von Artikel 1, "a", 14.1 und 14.3 der Satzung des Europäischen Übereinkommens vom 30 September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) ot28 Oktober 1993
22Soglashenie über die internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen (ATP) von 1. September 1970 (995_b68) verwendet werden legt einheitliche Anforderungen internationaler Standard für den Transport von leicht verderblichen Waren, hilft, den Verlust von Gütern im Transit reduzieren
Konventionen und Vereinbarungen, die Personenbeförderung bieten
23Konventsiya auf den internationalen Straßentransport von Passagieren und Gepäck (KMAPP), gefolgt von den Regierungschefs der GUS-Staaten auf 9 Oktober 1997 (997_034) unterzeichnet vereinheitlicht die Bedingungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit dem Bus in den GUS-Staaten fördert die wirtschaftliche Integration und Kohärenz in der gemeinsamen Wirtschaftsraum Vereinfachung des Grenzübertritts Verfahren zum Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Passagiere und ist die Basis für die Entwicklung koordinierter Verkehrssysteme, Zertifizierungs-und Zulassungsverfahren
24Konventsiya über die internationale Beförderung von Personen und Gepäck auf der Straße (CVR) von 1. März 1973 (995_845) und das Protokoll vom 5. Juli 1978 (995_686) legt das Verfahren und die Größe der Zahlungen an die Träger für Schäden an Personen und Schäden an ihrem Gepäck Bietet Umsetzung der europäischen Standards, um die legitimen Rechte und Interessen der Fahrgäste und sinkt um 10 schützen - 15% der Einnahmen der Träger
25Evropeyskoe Abkommens über die internationale gelegentliche Beförderung von Fahrgästen im Bus (Interbus), UN / ECE-Projekt Vereint technologischen Anforderungen bei der Durchführung von außerplanmäßigen Personenverkehr, um die Lautstärke des internationalen Verkehrs um 25 trägt - 30%
26Mezhdunarodnoe Vereinbarung (Universal Vertrag) Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalter im System | "Green Card" ab 20. Oktober 1989 legt die Bedingungen und Verfahren für die obligatorische Versicherung der zivilrechtlichen Haftung im internationalen Verkehr für die Russische Föderation fördert die jährliche Erhöhung der Deviseneinnahmen aus dem Versicherungsgeschäft zu 20 Millionen . EUR
Abkommen, die Bereitstellung von Zertifizierungsdiensten im Straßenverkehr
27Soglashenie die Annahme einheitlicher Bedingungen für die regelmäßige technische Überwachung von Radfahrzeugen und die gegenseitige Anerkennung der Überwachung.
Genehmigt von der UNECE-Konferenz 13 November 1997 sieht die Ausstellung von Bescheinigungen über die internationale Kontrolle des Verkehrs sredstvDlya Russischen Föderation und der Ukraine Harmonisierung der Anforderungen für die Zertifizierung Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen für 30 ermöglichen - 35% Reduzierung der Zahl der Verkehrsunfälle, 10 bis 15% Ermäßigung schädlicher Emissionen in die Atmosphäre

 
 
V. Schlussfolgerungen
 
  Umsetzung des Konzeptes wird zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Konzentration von Ressourcen für die Neuansiedlung von internationalen Verkehrskorridore, erstellen Sie eine Weiterleitung, die Einführung der Lizenzierung und Zertifizierung von Produkten, Waren und Dienstleistungen im Straßenverkehr.
  Für die meisten vollständige und wirksame Umsetzung der allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts, Exekutive der GUS-Mitgliedsstaaten müssen Programme zur Einhaltung von internationalen Abkommen und Konventionen im Straßenverkehr zu entwickeln, in diesem Konzept (siehe Tabelle). Die Umsetzung der vorgesehenen Verfahren von der Konzeption über den Beitritt zum Übereinkommen und Abkommen über den Straßenverkehr wird verbessert Verkehrsleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr und die effiziente Nutzung aller Ressourcen des Verkehrssystems zu stellen.
 
Anlage 1
 
Liste
Konventionen und Vereinbarungen, die
Umsetzung des internationalen Straßenverkehrs
 
Straßenverkehrsinfrastruktur
 
  1. Erklärung über den Bau des internationalen Straßen von 16. September 1950.
  2. Europäisches Übereinkommen über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) von 15 November 1975 (995_046).
  3. Europäisches Übereinkommen über wichtige grenzüberschreitende KV-Lines und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC), der 1. Februar 1991 (994_054).
 
Verkehrszeichen und Signale
  4. Übereinkommen über den Straßenverkehr von 19 September 1949.
  5. Übereinkommen über den Straßenverkehr von 8 November 1968 (995_041).
  6. Europäisches Übereinkommen zur Ergänzung des Übereinkommens über den Straßenverkehr (1968), von 1. Mai 1971.
  7. Protokoll über Straßenverkehrszeichen von 19 September 1949 (995_901).
  8. Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen auf 8. November 1968 (995_902).
  9. Europäisches Übereinkommen zur Ergänzung des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen (1968), von 1. Mai 1971 (994_372).
  10. Europäisches Übereinkommen zur Ergänzung des Übereinkommens von 1949 über den Straßenverkehr und von 1949 Protokoll über Straßenverkehrszeichen von 16 September 1950.
  11. Europäisches Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 23 des Übereinkommens von 1949 über den Straßenverkehr über die Größe und das Gewicht der Fahrzeuge erlaubt, Reisen auf bestimmten Straßen der Vertragsparteien auf 16 September 1950.
  12. Protokoll über Fahrbahnmarkierungen des Europäischen Übereinkommens zur Ergänzung des Übereinkommens odorozhnyh Schilder und Signale, von 1. März 1973.

13. Europäisches Übereinkommen über Straßenmarkierungen, 13. Dezember 1957.
   14. Abkommen über die Mindestanforderungen für die Erteilung und Gültigkeit der internationalen Führerscheine (APC) von 1 April 1975.
 
Fahrzeuge
   15. Übereinkommen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die eingebaut werden und / oder verwendet Radfahrzeugen und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt werden können, von 16. Oktober 1995 (995_343 ) (Statt einer ähnlichen Vereinbarung über 20 März 1958, Anhang 2, Ziffer 10).
 
Rechtliche Fragen im Straßenverkehr
   a) Arbeitsbedingungen
   16. Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des Fahrpersonals im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (994_016).
   b) Steuern und wirtschaftliche Regulierung
   17. Übereinkommen über die Besteuerung von Private Road Fahrzeuge im internationalen Verkehr, der 18. Mai 1956 (995_398).
   18. Übereinkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen im grenzüberschreitenden Personenverkehr engagiert, der 14. Dezember 1956.
   19. Übereinkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen im internationalen Güterverkehr engagiert, der 14. Dezember 1956 (995_397).
   20. Allgemeines Abkommen über wirtschaftliche Verordnungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr, der 17. März 1954.
   c) Beförderungsverträge
   21. Das Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (CMR) von 19. Mai 1956 (995_234).
   22. Protokoll zum Übereinkommen über den Vertrag über die Beförderung im internationalen Güterkraftverkehr (CMR) von 5. Juli 1978 (995_234).
 
Die Verbesserung der Bedingungen für die Beförderung (Zollfragen)
   23. Abkommen über die Zollerleichterungen für Touring, in New York, 4. Juni 1954 unterzeichnet.
   24. Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Strassenfahrzeuge, in New York am 4. Juni 1954 (995_081) unterzeichnet.
   25. Zollabkommen über den internationalen Warentransport unter Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 15. Januar 1959 (995_012).
   26. Zollabkommen über den internationalen Warentransport unter Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14 November 1975.
   27. Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Straßenfahrzeugen, und Geschäftshaus am 18. Mai 1956.
   28. Zollabkommen über Behälter, der 18. Mai 1956 (995_704).
   29. Zollabkommen über Behälter, der 2. Dezember 1972 (995_c34).
   30. Das Europäische Übereinkommen über die Zollbehandlung von Paletten im internationalen Verkehr verwendet werden, der 9. Dezember 1960.
   31. Übereinkommen über die Zollbehandlung von Behältern in den Pool und verwendet für den internationalen Transport von 21. Januar 1994.
   32. Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen des 21. Oktober 1982 (995_267).
 
Beförderung gefährlicher Güter
   33. Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) vom 30. September 1957 (994_217).
   34. Protokoll zur Änderung des Artikels 1 "und" Artikel 14.1 und 14.3 der Satzung des Europäischen Übereinkommens vom 30 September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) vom 28. Oktober 1993.
   35. Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und mit Binnenschiffen (CRTD), der 10. Oktober 1989 (995_837) verursacht.
 
Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel
   36. Abkommen über die internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen (ATP), vom 1 September 1970 (995_b68) verwendet werden.
 
Passagierschiff
   37. Übereinkommen über die internationale Beförderung von Personen und Gepäck auf der Straße (CVR) von 1. März 1973 (995_845).
   38. Protokoll zu dem Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Beförderung von Reisenden und Gepäck auf der Straße (CVR) von 5. Juli 1978 (995_686).
   39. Europäischen Abkommens über die internationale Beförderung von Reisenden gelegentlich mit dem Bus (Interbus). Entwurf der UN / ECE.
   40. Abkommen über die internationale Beförderung auf der Straße von Fahrgästen mit dem Bus unregelmäßig (Hazor) am 26. Mai 1982. (Nur für Länder außerhalb der EU).
   41. Das Übereinkommen über die internationale Beförderung von Personen und Gepäck (KMAPP) (997_034).
Unterzeichnet von den Regierungschefs der GUS-Staaten auf 9 Oktober 1997.
 
Andere Übereinkommen und Vereinbarungen
   42. Internationale Abkommen (Universal Vertrag) Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalter im Rahmen der "Green Card" vom 20. Oktober
1989.
   43. Abkommen über die Zusammenarbeit Treuhandfonds transeuropäischen Nord - Süd (TEA), mit dem Zusatz von A (Teile 1, 2, 3).
   44. Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die regelmäßige technische Überwachung von Radfahrzeugen und die gegenseitige Anerkennung der Inspektionen. Genehmigt von der UNECE-Konferenz 13 November 1997.
 
Anlage 2
Beitritt
GUS-Staaten und mehreren europäischen Ländern
  den Konventionen und Abkommen über den Straßenverkehr
 
№ Länder   
12345678910111213141516171819
1Deklaratsiya über den Bau des internationalen Straßen von 16. September 1950 +++++++
2Evropeyskoe Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) von 15 November 1975 (995_046) + + + + + ++++++++
3Evropeyskoe Abkommen über wichtige grenzüberschreitende KV-Lines und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC), der 1. Februar 1991 (994_054) + + + + +0 +0 +
4Konventsiya über den Straßenverkehr von 8 November 1968 (995_041) +++++++++++++++++
5Evropeyskoe Abkommen zur Ergänzung des Übereinkommens über den Straßenverkehr, 1968, von 1. Mai 1971 + + + ++++++++
6Protokol auf Straßenverkehrszeichen ot19 September 1949 (995_901) + + ++++++++
7Konventsiya auf Straßenverkehrszeichen auf 8. November 1968 (995_902) + +++++++++++++++
8Evropeyskoe Abkommen zur Ergänzung des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen, 1968, von 1. Mai 1971 (994_372) + + + ++++++++
9Protokol von Fahrbahnmarkierungen zu dem Europäischen Übereinkommen eine zusätzliche% D

1? Lowing des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen von 1. März 1973 + + ++++++++
10Soglashenie die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen auf 20/3/1958, den + + ++++++
11Evropeyskoe Übereinkommen über die Arbeit des Fahrpersonals im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (994_016) + + + + + + + +++++++
12Konventsiya auf die Besteuerung privater Strassenfahrzeuge im internationalen Verkehr, der 18. Mai 1956 (995_398) + + + + +
13Konventsiya über die internationale Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (CMR) Mai 1956 (995_234) + +++++++ +++++++
14Protokol zu dem Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (CMR) von 1. Juli 1978 (995_234) + + + + + + +
15Konventsiya über Zollerleichterungen für Touring, in New York am 4. Juni 1954 unterzeichnet + +++++++
16Tamozhennaya Übereinkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Strassenfahrzeuge, in New York am 4. Juni 1956 (995_081) unterzeichnet + +++++++
17Tamozhennaya Übereinkommen über den internationalen Warentransport unter Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 15. Januar 1959 + +++++++
18Tamozhennaya Übereinkommen über den internationalen Warentransport unter Carnets TIR (TIR-Übereinkommen), 14. November 1975 (995_012 )+++++++++++++++++++
19Tamozhennaya Übereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von Straßenfahrzeugen, und Gewerbe, der 18. Mai 1956 + + +++++++
20Tamozhennaya Übereinkommen über Container, der 18. Mai 1956 (995_704) +++++++
21Tamozhennaya Übereinkommen über Container, der 2. Dezember 1972 (995_c34) + + ++++++++
22Konventsiya über die Zollbehandlung von Behältern in den Pool und verwendet für den internationalen Transport von 21. Januar 1994 + 0
23Evropeyskaya Übereinkommen über die Zollbehandlung von Paletten im internationalen Verkehr verwendet werden, der 9. Dezember 1960 +++++++
24Mezhdunarodnaya Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen des 21. Oktober 1982 (995_267) + + + + + ++++++
25Evropeyskoe Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) 30 September 1957 (994_217) + + +++++++
26Protokol zur Änderung von Artikel 1 des "a", Artikel 14.1 und 14.3 der Satzung des Europäischen Übereinkommens (ADR) auf 28. Oktober 1993 + + +0 + + +0
27Soglashenie über die internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen (ATP), vom 1970.01.09 verwendet werden, die (995_b68) + + + +++++++
28Mezhdunarodnoe Vereinbarung (Universal Vertrag) Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalter im Rahmen der "Green Card" von 1989.10.20, die +++++++
   12345678910111213141516171819
 
+ - Unterzeichnung und Ratifikation;
0 - Unterzeichnung ohne Ratifikation.
     
Außer den in Tabelle 3 der Konventionen Georgien angegeben trat dem Abkommen TEA.